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aus Neuhausen


Energieausweise


 

Beispiel Energieausweis

Wird ein Gebäude verkauft, vermietet oder verpachtet, ist ein Energieausweis erforderlich. Die Ausstellung regelt der Gebäudeenergiegesetz (GEG), ebenso die Frage, ob ein bedarfsorientierter oder ein verbrauchsorientierter Energieausweis erstellt werden kann oder muss.



 Für den bedarfsorientierten Energieausweis wird der Energiebedarf eines Gebäudes nach DIN 18599 berechnet. Als Grundlage dient eine Bestandsaufnahme von Gebäudehülle und  -technik. Das macht bedarfsorientierte Energieausweise objektiv vergleichbar. Nach der Besichtigung Ihrer Immobilie machen wir Ihnen ein aufwandsabhängiges Festpreisangebot.


Der verbrauchsorientierte Energieausweis wird auf Bases der Energieverbräuche der letzten Jahre ausgestellt. Er berücksichtigt das Nutzerverhalten, seine Aussagekraft kann aber durch besondere Umstände, wie z.B. untypisches Nutzerverhalten, beeinträchtigt werden.


Alle Festpreise beinhalten die Anfahrt bis zu einer einfachen Entfernung von 20 km.